Industrieholz wird je nach Bedarf als Schichtholz (S) oder in langer Form aufgenommen. Für Industrieholz gelten die beim Schichtholz gegebenen Erläuterungen. Industrieholz kann sowohl nach DM/Rm, DM/Fm sowie nach DM/t (lutro bzw. atro) verkauft werden. Es wird darauf hingewiesen, daß der Begriff "Industrieholz" solches Holz umfaßt, das chemisch aufgeschlossen oder mechanisch zerkleinert wird. Bürsten-, Schindel- und sonstiges Nutzschichtholz ist Industrieholz in diesem Sinne.
Beim Schichtholz gehören zu "IN" auch die gesunden Spaltstücke.
Industrieholz wird für die Holzverwertung ohne Stärkenklassensortierung in langer (INL, IFL, IKL, IL) und kurzer Form (INS, IFS, IKS, IS), letzteres i. a. bis 2 m, nicht über 3 m lang ausgehalten. Unter- und/oder Obergrenzen hinsichtlich der Stärkenaushaltung können vereinbart werden.
Zu IN: Auch gesunde Trocknis, auch gespalten.
Zu IF: Als leicht anbrüchig gelten hartfaule Stücke (beil- und nagelfest), rotstreifige Stücke, Stücke, die bis etwa 5 % ihres Volumens weichfaul sind, Stücke mit Insektenschäden im Holz
Zu IK: Stücke, die mehr als etwa 5 % ihres Volumens weichfaul sind. Industrieholz wird in langer und kurzer Form ausgehalten.
Industrieholz lang wird in Längen von 3 m an aufwärts ausgehalten und nach Festgehalt oder nach Gewicht (atro oder lutro) verkauft. Industrieholz lang erhält die Zusatzbezeichnung L; bei Verkauf nach Festmaß z. B. L 2a, bei Verkauf nach Gewicht L at oder L lu.
Industrieholz kurz wird in Längen bis höchstens 3 m (in der Regel 1 oder 2 m) ausgehalten und nach Raummaß oder nach Gewicht (atro oder lutro) verkauft. Der Mindestzopf (in der Regel 5 oder 7 cm Durchmesser mit Rinde) und die Spaltgrenze (in der Regel ab 30 oder 35 cm Durchmesser am stärkeren Ende) richten sich nach den Anforderungen des Marktes.
Industrieholz kurz erhält die Zusatzbezeichnung S; bei Verkauf nach Gewicht S at oder S lu. Bei Fichte, Tanne und Strobe wird Industrieholz (lang und kurz) nach den vorgenannten Güteklassen IN, IF und IK sortiert. Dabei werden im Falle des Verkaufs nach Gewicht einheitliche Güteklassenlose gebildet.
Bei Kiefer, Lärche und Douglasie wird Industrieholz (lang und kurz), welches in die Güteklasse IK sortiert werden müßte, nicht aufgearbeitet (Gesundspalten, liegenlassen, bienrösige Stücke, eventuell am Stammholz belassen).
Bei Buche und anderem Laubholz (außer Eiche, Roteiche) wird Industrieholz (lang oder kurz) der Güteklassen IN und IF zur Güteklasse I zusammengefaßt (IK wird nicht aufgearbeitet).
Bei Eiche, Roteiche kann diese Zusammenfassung erfolgen.
Industrieholz wird in Industrieholz nach Gewicht, Industrieholz lang nach Fm und Industrieholz kurz nach Rm unterteilt.
Industrieholz wird entweder als Industrieholz lang in Längen von 3 m aufwärts oder als Industrieholz kurz in Längen bis zu 3 m ausgehalten. Industrieholz lang wird die Zusatzbezeichnung L und Industrieholz kurz die Zusatzbezeichnung S vorangestellt.
Die Güteklassen können bei Bedarf zusammengefaßt werden. Die Zusammenfassung ist durch Verwendung der entsprechenden Bezeichnungen in der Anlage kenntlich zu machen.
Als Beispiel: SIN/F, Industrieholz gesund, nicht grobastig, keine starke Krümmung bis leicht anbrüchig, grobastig oder krumm.
Beispiele für Bezeichnungen: z. B. Industrieholz IN, 20 cm und mehr, 1 oder 2 m lang: IN S 3.2 (vgl. 1.2 Schichtholz); z. B. Industrielangholz IN/F ab 8 cm Zopf: IN/F,L.
Es gelten vorläufig im Saarland:
Nadel-Industrieholz kurz | |
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INS 21 INS 22 INS 3 IFS 23 IKS 23 |
7 bis 9 cm Durchmesser m. R. 10 bis 13 cm 14 cm und mehr 7 cm und mehr 7 cm und mehr |
Laub-Industrieholz kurz | |
INS 2 INS 3 INS 23 IFS INFS |
14 cm und mehr (normale Qualität)7 bis 13 cm Durchmesser m. R. (normale Qualität) 7 cm und mehr (normale Qualität) entsprechend bei fehlerhafter Qualität entsprechend bei normal und fehlerhaft gemischt |
INL, IFL, INFL Industrieholz lang |
Die Bezeichnung "Faserholz" ist in Zukunft nicht mehr zu verwenden.
Da die Kennzeichnung des Grubenlangholzes vorläufig noch notwendig erscheint, geschieht dies durch Zusetzen des Buchstabens "G", z. B.: Fi L 1 a G, Fi L 1b G
Grubenlangholz ist gesundes, auch stammtrockenes oder angeblautes, aber noch trag-, beil- und nagelfestes, auch geringästiges Holz, das als Langholz ausgehalten und vermessen wird, keinen größeren Mittendurchmesser als 20 cm o. R. hat und nach Beschaffenheit und Ausmaß als Stempelholz im Bergbau verwendet werden kann.
Industrieholz wird als Langholz IL oder als Schichtholz IS ausgehalten und nach DM/Fm, DM/Rm oder DM/t (atro oder lutro) verkauft.
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